Dieses Angebot richtet sich an Kinder und Jugend­liche, die in heraus­fordernden Lebens­phasen vorüber­gehend fach­liche Begleitung benötigen. Die Unter­stützung orientiert sich an dem jeweiligen Jugend­hilfe­bedarf sowie den Interessen und Stärken der jungen Menschen. Im Fokus steht der Erhalt des familiären und sozialen Gefüges unter Berück­sich­tigung einer gesunden seelischen und körper­lichen Entwicklung der Kinder und Jugend­lichen. Dabei können freizeit­päda­gogische oder schul­bezogene Angebote ebenso wie systemische und familien­orientierte Methoden zum Einsatz kommen.

Diese Form der Jugend­hilfe basiert auf den §§ 27, 30 und 35a SGB VIII. Gemäß § 41 SGB VIII kann eine Einzelfall­hilfe auch für junge Voll­jährige gewährt werden.