Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.

– anonym –

Eltern und Personensorgeberechtigte haben Anspruch auf „Hilfe zur Erziehung“ nach § 27 SGB VIII. Aus der Bandbreite der verschiedenen Formen der Jugendhilfe bieten wir Aufsuchende Familientherapie, Systemische Beratung in Familien und Systemische Erziehungsbeistandschaft an.

Diese Angebote beinhalten folgende Ziele:

  • Erhalt und Schutz des Kindeswohls
  • Aktivierung der Ressourcen und Stärkung des Zusammenhalts in Familien
  • Beachtung der Entwicklungsphasen
  • Sensibilisierung für unterschiedliche Bedürfnisse, Autonomiebestrebungen und deren Grenzen im Zusammenleben
  • Erarbeiten konstruktiver Handlungsalternativen an Stelle gefährdender Verhaltensmuster und destruktiver Kommunikationskreisläufe
  • Unterstützung beim Aufbau hilfreicher und entlastender Netzwerke
  • Stärkung von Selbstwirksamkeit und Selbstbestimmung